Wettbewerbsrecht
Besonders in innovativen Branchen ist es entscheidend, die Grenzen von technischem Gestaltungsspielraum und wettbewerblichem Nachahmungsschutz präzise zu bestimmen.
Wir prüfen, ob die Produkte unserer Mandanten wettbewerbliche Eigenart aufweisen und ob eine Nachahmung rechtlich angreifbar ist. Dabei berücksichtigen wir sowohl technische als auch gestalterische Aspekte und analysieren, ob gegebenenfalls Abgrenzungsbedarf zu bestehenden Schutzrechten besteht.
Unser Ziel ist es, Schutzstrategien zu entwickeln, die die Produkte unserer Mandanten auch über klassische Patente und Designs hinaus absichern. Bei Auseinandersetzungen um Nachahmungsschutz vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren – schnell, rechtlich fundiert und mit technischer Expertise für ihre Produkte.