Patente und
Gebrauchsmuster
Erfindergeist erfordert Kreativität und visionäres Denken – seine Absicherung hingegen analytisches Geschick und strategische Weitsicht.
Ein Patent verlangt eine präzise Herausarbeitung des Erfindungskerns, der abstrahiert und möglichst umfassend definiert werden muss. Dabei ist die enge Zusammenarbeit mit dem Erfinder entscheidend. Unser technisches Fachwissen und unsere Neugierde sind die Basis für eine effiziente und nachhaltige Schutzstrategie.
Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung, Anmeldung, Vertretung und Betreuung. Unsere Patentanwälte sprechen die Sprache von Ingenieuren und Naturwissenschaftlern. Mit einem geschulten Blick für Risiken und Optimierungsmöglichkeiten helfen wir, technische Lösungen weiterzuentwickeln und zu sichern – damit aus einer Idee ein zukunftsweisendes Patent wird.
Im Rahmen unserer patentrechtlichen Beratung führen wir fundierte Freedom-to-Operate-Recherchen durch, um frühzeitig mögliche Schutzrechtskonflikte zu erkennen. Wir analysieren, ob Ihre Produkte, Verfahren oder Technologien bestehende Patente Dritter berühren und bewerten potenzielle Verletzungsrisiken unter Berücksichtigung der relevanten Rechtsordnungen. So erhalten Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Produktentwicklung, Markteintritt oder Lizenzstrategie.
Die Interessen unserer Mandanten setzen wir natürlich auch in Patentverletzungsverfahren durch – sowohl bei der gerichtlichen Durchsetzung eigener Schutzrechte als auch in der Verteidigung gegen fremde Ansprüche. Mit unserer technischen und juristischen Expertise entwickeln wir durchdachte Strategien zur effektiven Durchsetzung oder Abwehr – national wie international. Dabei behalten wir den wirtschaftlichen Zweck stets im Blick und durchdenken auch außergerichtliche Lösungen.
Zur Sicherung oder Beseitigung von Patenten führen wir Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren mit technischer Tiefe und klarer Argumentation. Wir vertreten unsere Mandanten vor dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und dem Bundespatentgericht (BPatG) – häufig auch in Kombination mit parallelen Verletzungsverfahren. Unsere Stärke: die enge Verzahnung von zielgerichteter Recherche, technischer Analyse und rechtlicher Strategie.
Mit dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) hat sich ein neues System für die europaweite Durchsetzung und Anfechtung von Patenten eröffnet. Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu Opt-out-Möglichkeiten, dem strategischen Umgang mit Einheitspatenten.
Als zugelassene Vertreter vor dem UPC führen wir Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren und beraten unsere Mandanten umfassend zu Opt-out-Möglichkeiten, dem strategischen Umgang mit Einheitspatenten.