Marken und
andere Kennzeichen
Prägnante Zeichen schaffen Wiedererkennung. Marken setzen Signale – sie verleihen Unternehmen Identität und differenzieren sie im Markt.
Ihr Wert kann den des zugrunde liegenden Produkts bei weitem übersteigen.
Eine Marke dient nicht nur der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen, sie ist mehr als das: Marken transportieren Emotionen, prägen die Wahrnehmung – sie kann aus Wörtern, Logos, Zahlen, Farben, Formen, Klängen, sogar Gerüchen oder anderen Arten eindeutig definierbaren Zeichen bestehen.
Vor jeder Markenanmeldung steht die fundierte Recherche. Wir arbeiten uns mit Begeisterung in den betreffenden Markt und seine Besonderheiten in Bezug auf Marketing, Vertrieb und Wettbewerb ein und prüfen, ob identische oder verwechslungsähnliche Marken bereits existieren – national und international. So werden Konflikte mit älteren Rechten im Vorfeld vermieden. Wir schaffen eine tragfähige Basis für die Markenstrategie unserer Mandanten. Durch unsere Erfahrung treffen wir eine kluge Abwägung zwischen praktikablen Lösungen und rechtlicher Verlässlichkeit und tragen somit dem Bedürfnis nach wirtschaftlicher Umsetzbarkeit und rechtlicher Klarheit Rechnung.
Die Marken unserer Mandanten schützen wir durch Anmeldung überall dort, wo es die wirtschaftliche Entfaltung erfordert – sei es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), den nationalen Markenämtern anderer Länder oder über internationale Registrierungen bei der WIPO. Von der Wahl der passenden Markenform über die Waren- und Dienstleistungsklassifikation führen wir unsere Mandanten zur rechtssicheren Eintragung.
Kommt es nach der Eintragung einer Marke zu Widersprüchen durch Inhaber älterer Rechte, vertreten wir unsere Mandanten in Verfahren vor den zuständigen Markenämtern.
Nach der Eintragung übernehmen wir auf Wunsch die laufende Überwachung der Marken unserer Mandanten und informieren über neu angemeldete oder eingetragene Marken, die Ihren Rechten gefährlich nahekommen – und geben klare Empfehlungen für eine Entscheidung über das weitere Vorgehen, etwa durch Widerspruch oder Abmahnung.
Bei der unbefugten Nutzung identischer oder ähnlicher Zeichen setzen unsere Rechtsanwälte Ihre Markenrechte durch – außergerichtlich wie gerichtlich, im einstweiligen Verfügungsverfahren wie im Hauptsacheverfahren. Auch bei der Abwehr kennzeichenrechtlicher Angriffe führen wir unsere Mandanten mit viel Gespür für erfolgversprechende Ansatzpunkte und realistische Perspektiven durch den Konflikt.