Designs
Eigenart ist das zentrale Merkmal der Formensprache.
Beim Designschutz geht es darum, die besondere äußere Gestaltung oder Flächenstruktur eines Produkts zu definieren und rechtlich abzusichern. Das Herausarbeiten einzigartiger Designmerkmale erfordert Erfahrung, Gespür und strategisches Feingefühl – Eigenschaften, die unsere Spezialisten gezielt einsetzen, um klare rechtliche Abgrenzungen zu schaffen.
Unsere Beratung umfasst die rechtssichere Absicherung von Gestaltungen durch eingetragene Designs – auf nationaler Ebene ebenso wie im europäischen und internationalen Kontext. Ebenso übernehmen wir die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung sowie die Abwehr von Ansprüchen bei Designverletzungen. Auch die strukturierte Betreuung und strategische Pflege umfangreicher Designportfolios zählt zu unseren Leistungen – mit Blick für das Wesentliche und die wirtschaftliche Relevanz jedes einzelnen Schutzrechts.